Kosten werden erstattet

Osteopathische Behandlungen: Arzt bestätigt die Notwendigkeit

"Gute Nachrichten für Patienten – die Krankenkasse bezahlt Osteopathie.

Ab 01. Januar 2012 erstattet die Techniker Krankenkasse (TK) 80 % der Kosten für bis zu 6 osteopathische Behandlungen je Kalenderjahr und Versicherten (bis zu 60 € pro Sitzung).

Voraussetzung ist eine Bescheinigung eines Arztes (grünes oder blaues Rezept), auf der er die Notwendigkeit einer osteopathischen Behandlung bestätigt.

Erfolgen muss die Behandlung von einem Heilpraktiker der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist. Thorsten Schulz von der Praxis für Osteopathie in Garbsen ist Mitglied im größten Verband dem VOD (Verband der Deutschen Osteopathen). Die Mitglieder im VOD müssen jedes Jahr eine entsprechende Anzahl an Fortbildungen besuchen um einen hohen Qualitätsstandard zu sichern. Diese Fortbildungen für Erwachsene und Kinder bieten für Thorsten Schulz eine große Therapiemöglichkeit wie Migräne, Rückenschmerzen, Verdauungsbeschwerden, Schulter-Nacken-Verspannungen, Kiefergelenksbeschwerden, Konzentrationsstörungen und Sportverletzungen."

Auszug aus: "Hallo Sonntag", 08.01.2012

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