Hohe Zufriedenheit durch Osteopathiebehandlung 

Umfrage durch Stiftung Warentest

Bei einer Umfrage der Stiftung Warentest beteiligten sich rund 3 500 Menschen, die sich in den zwölf Monaten zuvor osteo­pathisch behandeln lassen hatten. Der weit­aus häufigste Anlass waren Beschwerden im Bewegungs­apparat. Das Ergebnis ist eine Enorm hohe Zufriedenheit 71 Prozent der Teilnehmer sind mit der Behand­lung „sehr zufrieden“, weitere 17 Prozent „zufrieden“. Die meisten hatten wegen derselben Beschwerden schon einen Arzt oder anderen Therapeuten aufgesucht – ohne den erhofften Erfolg.

Die Osteopathie geht andere Wege der manuellen Behandlung. Da die Osteopathie ganzheitlich ausgerichtet ist, kann man sie nicht aufteilen in eine Osteopathie für den Bewegungsapparat, eine Osteopathie für Kinderheilkunde, für  internistischen Bereich, Hals-Nasen-Ohren-Bereich, urogenitalen Bereich etc. Ziel einer Osteopathiebehandlung ist nicht die Bekämpfung eines Symptoms oder einer Krankheit. Es ist vielmehr, die Suche nach Funktionsstörungen und Blockaden, die eine Krankheit herbeiführen, begünstigen oder aufrechterhalten können, diese zu lösen und so dem Körper zu helfen, Gesundheit wiederzuerlangen dass ist die Aufgabe eines Osteopathen.

Somit kann die Osteopathie bei den meisten Krankheiten sinnvoll sein, da diese oft Ausdruck eines gestörten Zusammenspiels der verschiedenen Systeme und Ebenen des Körpers und der Organe ist.

Eine Regel­leistung der gesetzlichen Kranken­versicherung ist die Osteo­pathie nicht. Aber immer mehr Krankenkassen erstatten die Kosten zumindest anteilig. Möglich macht dies das Versorgungs­strukturgesetz, das Anfang 2012 in Kraft trat.
Durch die derzeitige Regelung der Kostenerstattung der Gesetzlichen Krankenkasse, die eine formlose Bescheinigung eines Arztes verlangen, entsteht der Einruck, dass die Osteopathie ein Heilmittel ist.  Dieser Eindruck, dass die Osteopathie  fälschlicherweise als Heilmittel degradiert, nehmen die großen Osteopathieverbände VOD, BVO, DVOM, BAO, AFO, ROD zum Anlass daraufhin hinzuweisen, dass Physiotherapeuten, welche die Osteopathie als Heilkunde ausüben, faktisch in eine rechtlich zwiespältige Position gedrängt werden. Ärzte die die formlose Bescheinigung ausfüllen, können oft nicht wissen, dass in Deutschland die Osteopathie eine heilkundliche Tätigkeit ist, die rechtlich nur von einem Arzt oder einem Heilpraktiker uneingeschränkt ausgeübt werden darf.

Auszug aus: "hallo Sonntag", 05.05.2013

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